Schnelle Hilfe begrenzt den Schaden
Sofort nach der Schadenmeldung sind Spezialisten von uns vor Ort, um Sie zu beraten und die erforderlichen Notmaßnahmen einzuleiten. Die Gefahreneinschätzung wird gemäß der VDS-Richtlinie 2357 über Brandschadensanierung vorgenommen.
Unser Bereitschaftsdienst ist unverzüglich mit dem notwendigen Gerät zur Stelle.
Einige Beispiele für dringende Notmaßnahmen zur Schadenminderung:
- Schutz des Gebäudes gegen Witterungseinflüsse.
- Sichern des Gebäudes
- Absaugen von Lösch- und Leitungswasser
- Provisorische Inbetriebnahme der Elektro-, Wasser-und Heizanlagen.
- Aufstellen von Raumtrocknern.
- Abstimmung mit Ämtern und Behörden
Wir wissen, was zu tun ist.
24 std. Hotline - 040/ 88 91 66-0